Connecting Members #1 – 16.01.2025

Connecting Members #1 – 16.01.2025

„Das müssen Arbeitgeber ab dem 01.01.2025 wissen: Erhebliche Aufwands- und Bürokratieentlastung bei Arbeitsverhältnissen. Endlich keine handschriftlichen Unterschriften mehr vom Gesetzgeber gefordert – Digitalisierung bei Arbeitsverträgen, Zeugnissen und vielen Anträgen kann voranschreiten“ (Amelie Bernardi)

Ab dem 01.01.2025 ist die vom Gesetzgeber bis dahin geforderte handschriftliche Unterschrift unter den Arbeitsvertrag bzw. unter den Nachweis der Arbeitsbedingungen endlich passé. Zukünftig kann der Arbeitsvertrag vollständig digital abgeschlossen werden. Aber: Im Detail sind die Anforderungen an Arbeitgeber im Rahmen der neuen Digitalisierungsmöglichkeiten komplexer. Das gilt insbesondere bei den im Arbeitsrecht nun vermehrt möglichen digitalen Signaturen. Hier gilt es, die verschiedenen Formen der digitalen Signaturen zu kennen und die jeweils vom Gesetzgeber geforderte Form richtig anzuwenden. Sonst drohen Arbeitgebern erhebliche rechtliche Nachteile mit entsprechenden Kostenfolgen.

Auch für Zeugnisse, viele Anträge im Arbeitsrecht, wie etwa bei Elternzeit gilt: Sie müssen nicht mehr zwingend handschriftlich unterzeichnet werden. Die elektronische Unterschrift sowie digitale Übermittlung genügen. Auch Aushangpflichten in Bezug auf bestimmte Gesetze können unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig digital erfüllt werden. Die Pflicht zum Aushang der Gesetzes im Betrieb in Papierform kann unter bestimmten Umständen entfallen.
Arbeitgeber können diese Gesetzesänderungen nutzen, um Bürokratie- und damit Arbeitsaufwand erfolgreich im Betrieb abzubauen.

Jens Engelhardt
ergänzt den Vortrag mit einem hochaktuellen Thema: Fallstricke in Bezug auf IT-/IP-, Datenschutz- und Geheimnisschutzklauseln in Arbeitsverträgen von IT-Mitarbeitern, einschließlich solcher mit Bezug zu künstlicher Intelligenz (AI). Die Anforderungen an Arbeitsverträge und Compliance-Maßnahmen werden durch technologische Innovationen und gesetzliche Neuerungen zunehmend komplexer. Arbeitgeber laufen Gefahr, durch unzureichende oder fehlerhafte Klauseln nicht nur ihre Geschäftsgeheimnisse und IP-Rechte zu gefährden, sondern auch in Konflikt mit Datenschutzregelungen zu geraten. Jens Engelhardt zeigt praxisnahe Lösungsansätze und gibt wertvolle Tipps, wie solche Stolperfallen vermieden werden können.

Die neuen Regelungen zu den Arbeitsverträgen sowie Digitalisierungsmöglichkeiten im Arbeitsrecht werden vorgestellt, mögliche Stolperfallen aufgezeigt und zahlreiche Praxistipps gegeben.

Amelie Bernardi
ist Fachanwältin für Arbeitsrecht bei NOTOS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Sie verfügt über eine jahrzehntelange Expertise in der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern sowie Fach- und Führungskräften. Sie hält regelmäßig Seminare und Vorlesungen zu arbeitsrechtlichen Fachthemen. Des Weiteren ist Amelie Bernardi Herausgeberin und Autorin mehrerer arbeitsrechtlicher Fachbücher.

Jens Engelhardt
ist Partner, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht), Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei NOTOS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Jens ist seit über 20 Jahren zunächst als Justitiar und sonach als Anwalt im Bereich des IT/IP-Rechts unterwegs. Er entwickelt und verhandelt IT-. Outsourcing-, Technologietransfer-, Lizenzverträge sowie AGBs (Terms of Use, GTC, T&C) und führt Verhandlungen und Prozesse, wenn sich Technologie- und/oder IT-Projekte in der Schieflage befinden oder wenn Verletzungen von Urheberrechten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im IT-Umfeld abzuwehren sind.

Anschließend besteht die Möglichkeit, sich bei leckeren Snacks 🌭 und erfrischenden Getränken auszutauschen 💬.
Bitte melde dich über den Anmeldebutton an, damit wir das Catering besser planen können.

Sie Sie kein Mitglied des IT FOR WORK e.V.? Dann laden wir Sie gerne ein den Verein und seine Mitglieder bei diesem Networking-Event unverbindlich kennenzulernen. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: frank@it-for-work.de

Datum

16 Jan. 2025
Expired!

Uhrzeit

17:00 - 19:30

Ort

NOTOS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Heidelberger Str. 6, 64283 Darmstadt
Kategorie

Veranstalter

IT FOR WORK e.V.
Phone
06151 871 1129
E-Mail
info@it-for-work.de
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