Connecting Members #1 – 16.01.2025
„Das müssen Arbeitgeber ab dem 01.01.2025 wissen: Erhebliche Aufwands- und Bürokratieentlastung bei Arbeitsverhältnissen. Endlich keine handschriftlichen Unterschriften mehr vom Gesetzgeber gefordert - Digitalisierung bei Arbeitsverträgen, Zeugnissen und vielen Anträgen kann voranschreiten" (Amelie Bernardi) Ab dem 01.01.2025 ist die vom Gesetzgeber bis dahin geforderte handschriftliche Unterschrift unter den Arbeitsvertrag bzw. unter den Nachweis der Arbeitsbedingungen endlich